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Entsendung von Arbeitnehmern in Deutschland:Verpflichtung, Ihre Arbeitnehmer über das Portal MiLoG (Mindestlohn-Gesetz) zu erklären

Ausländische Unternehmen, die in Deutschland laden oder nach Deutschland liefern, müssen ihre entsandten Fahrer auf der Grundlage des deutschen Mindestlohns (derzeit 8.84€/Stunde) entlohnen.

Darüber hinaus ist es seit dem 1. Januar 2017notwendig, ein Konto auf der Webseite MiLog (MindestLohn-Gesetz) zu erstellen, das vom deutschen Zoll zur Verfügung gestellt wird, Ihre in Deutschland entsandten Arbeitnehmer zu erklären.

Auf Anfrage des deutschen Zolls, müssen Sie folgenden Dokumente übermitteln:

  • die Entsendungsbescheinigung
  • Kopie des Arbeitsvertrages Ihres Arbeitnehmers
  • Aufstellung der Arbeitszeiten
  • die Gehaltsabrechnungen
  • die Zahlungsnachweise
  • die Bescheinigung A1 (für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge)
  • die Identitätsdokumente

Wenn Sie Selbstunternehmer oder der Geschäftsführer sind, ist die Entsendungsbescheinigung nicht notwendig. Sie müssen eine Kopie des Handelsregisterauszuges Ihrer Firma mit Ihrem Status besitzen.

Die Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt werden.

Eurovat kann Ihnen die Unterlagen auf einfache Anfrage zustellen. Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Auskünfte zu kontaktieren.

MiLoG Portal: https://www.meldeportal-mindestlohn.de/Meldeportal/form/display.do?%24context=20D8F1A3FFB20415AD42

Weitere Informationen finden Sie auf: http://www.zoll.de/EN/Businesses/Work/Foreign-domiciled-employers-posting/Minimum-conditions-of-employment/minimum-conditions-of-employment_node.html

September 2017