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Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich: Weiterentwicklung des Gesetzes

Die französische Regierung hat einige Änderungen an den Vorschriften über die Entsendung von Fahrern in Frankreich vorgenommen.

Auf der Entsendungsbestätigung müssen Sie jetzt:

  • Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder, falls dies nicht möglich ist, Ihre Registrierungsnummern einem Berufsregister (HRA, u. a.) angeben.
  • den Staat angeben, in dem Ihre entsandten Fahrer zur Sozialversicherung angemeldet sind (anstatt den Sozialversicherungsträger, an die Sie die Beträge abführen).

Die von Ihrem Vertreter aufbewahrten Unterlagen müssen in französischer Sprache vorliegen und die Beträge müssen in Euro sein

Bei Entsendung von Zeitarbeitskräften, müssen Sie eine Erklärung an die französische Arbeitsaufsichtsbehörde („Inspection du Travail“) versenden. In dieser Erklärung wird festgehalten, daß das Zeitarbeitsunternehmen von der Entsendung seiner Fahrer und über die im Rahmen der Entsendung zu respektierenden Arbeitsgesetze informiert wurde.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Online-Portal der französischen Regierung.

August 2017