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Entsendung von Personal nach Frankreich: Erhöhung des französischen Mindestlohns im Jahr 2019

Im Falle einer Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich verlangt das am 1. Juli 2016 eingeführte Macron-Gesetz, dass nach Frankreich entsandte Fahrer auf der Grundlage des französischen Mindestlohns bezahlt werden.

Seit Januar 2019 beträgt der französische Mindestlohn 10,03 € brutto pro Stunde, verglichen mit 9,88 € für das Jahr 2018. Finden Sie hier die aktualisierten Tarife.

Zur Erinnerung: Eurovat übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Gültigkeit der im Rahmen der Vertretung von entsandten Mitarbeitern übermittelten Unterlagen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die an die französischen Behörden übermittelten Daten.

Alle Informationen über die Formalitäten für die Meldung von Entsendungen im Rahmen des Straßenverkehrs finden Sie auf der Website der französischen Regierung.

Juni 2019