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Entsendung von Personal nach Frankreich: Neue erhöhte Verwaltungsstrafen

Am 5. September 2018 wurde das Gesetz Nr. 20118-771 über verwaltungsrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der Entsendung von Personal nach Frankreich veröffentlicht.

Jeder Arbeitgeber, der keine Entsendebescheinigung ausgestellt oder keinen Vertreter in Frankreich bestellt hat, kann mit einer Geldstrafe von höchstens 4.000 € pro entsandtem Arbeitnehmer belegt werden. Im Falle einer Wiederholung innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe der ersten Geldbuße kann eine Geldbuße von bis zu 8.000 € verhängt werden. Der Gesamtbetrag der Geldbuße darf 500.000 € nicht überschreiten.

Für weitere Informationen können Sie den Artikel Nr.L1264-3 des Arbeitsgesetz durchlesen (nur auf Französisch)

October 2018