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MACRON Gesetz: das Know-how von EuroVAT, um Sie offiziell in Frankreich vertreten zu können

Sitzt Ihr Transportunternehmen außerhalb von Frankreich? Laden oder liefern Sie in/nach Frankreich?

In diesem Fall müssen Sie das „LOI MACRON“ einhalten, welches am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist.

 

Wie kann sich ein Transportunternehmen auf das MACRON Gesetz einstellen?

Die entsandten Fahrer müssen den französischen Mindestlohn (französisches SMIG) gezahlt bekommen, und das französischen Sozialrecht (Arbeitszeit) sollte angewendet werden während Ihrer Fahrten in Frankreich.

Sie müssen Ihren Fahrern mehrere Dokumente mitgeben, welche im Fahrzeug mitgeführt werden müssen, während der Dauer ihrer Beförderung in Frankreich.

Sie müssen auch einen französischen Vertreter bestellen, der Sie als Vermittler bei den Aufsichtsbehörden (Polizei, Finanzamt, Zoll) vertreten kann.

Was Sie an jeden Fahrer aushändigen müssen :

Was Sie an Ihren Vertreter aushändigen müssen:

  • 1 Entsendungsbescheinigung : gültig für maximal 6 Monate

 

  • 1 Kopie seines Arbeitsvertrages
  • Einen Vertretungsvertrag und eine Vollmacht

 

  • 1 Entsendungsbescheinigung : gültig für maximal 6 Monate

 

  • Jeden Monat die Gehaltsabrechnung und den Zahlungsnachweis

 

Diese Unterlagen müssen von den Vertretern 18 Monate, nach Beendigung der Entsendung, aufbewahrt werden.

Mehr Informationen über das MACRON Gesetz finden Sie auf dem FAQ der französischen Regierungsseite.

 

Warum sollte man EUROVAT als Vertreter „Loi MACRON“ in Frankreich wählen?

Seit über 20 Jahren ist EuroVAT ein spezialisierter Marktführer in der Rückerstattung der europäischen Mehrwertsteuer und Mineralölsteuer für Kunden in ganz Europa. Wir haben ein solides Fachwissen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den europäischen Verwaltungsbehörden entwickelt.

Jedes Jahr bearbeiten wir Hunderte von Tausenden Verwaltungsdokumenten im Namen unserer Kunden! Unsere Zugehörigkeit zu einem Großkonzern hat uns daran gewöhnt, einen hohen Qualitätsstandard einzuhalten und die Vertraulichkeit Ihrer Dokumente zu gewährleisten.

Stellen Sie die Einhaltung des „Loi Macron“ Gesetzes sicher: Wählen Sie EuroVAT als französischen Vertreter!

Kontaktieren Sie uns!