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Steuern Spanien: Sätze ab 1. Januar 2016

In Spanien haben Sie die Möglichkeit, die Erstattung von 2 spezifischen Steuern auf Dieselverbrauch zu beantragen:

  • Die Steuer Gasóleo Profesional wird in der Höhe von 1 €/m³  in allen spanischen Regionen erstattet.
  • Die IVMDH Steuer („Centimo Sanitario“) ist nur in einigen Regionen erstattungsfähig.  Der erstattete Betrag kann bis zu 48 €/m³ betragen.

Der Erstattungssatz der Steuer IVMDH hat sich in mehreren Regionen ab 1. Januar 2016 entwickelt.

Weitere Regionen Spaniens erlauben ebenfalls die Rückerstattung dieser Steuer auf Dieselverbrauch.

Wenn Sie die erstattungsfähigen Beträge je nach Region besser kennen, dann können Sie Ihre Strecke anpassen und damit erhebliche Einsparungen erzielen.
Wünschen Sie weitere Informationen, kontaktieren Sie uns!