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Das Macron Gesetz: Ab dem 1. April 2017 Verpflichtung zur Vorweisung des Formulars A1 im Falle einer Kontrolle.

Ab dem 01. April 2017 muss jeder Fahrer im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern in der E.U  das Formular A1 vorweisen.

Das Formular A1 beweist die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in einem anderen Mietgliedstaat der Europäischen Union. Im Allgemeinen wird das Formular von dem Sozialversicherungsorgan des Firmensitzes ausgestellt.

Wenn möglich, muss der Antrag des Formular A1 vor dem Beginn der Tätigkeit im Ausland erfolgen:

http://europa.eu/youreurope/citizens/work/social-security-forms/contact_points_pd_a1.pdf

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März 2017