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Entsendung von Arbeitnehmern in Österreich:

Ab dem 1. Januar 2017 müssen Arbeitgeber ihre nach Österreich entsandten Arbeitnehmer -unabhängig von ihrer Nationalität- melden. Gemäß Artikel 19, Absatz 7 des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz - LSD-BG.

Besuchen Sie die Website: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_det.asp?Typ=SD&STyp=&MIdVal=26751&s=zko3

Eurovat kann Ihnen die Unterlagen auf einfache Anfrage zustellen. Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Auskünfte zu kontaktieren

Oktober 2017