Image

Rückerstattung der Mehrwertsteuer 2016: nur noch wenige Wochen vor Ablauf der Jahresfrist!

Wenn Sie Ihre Mehrwertsteuer aus dem Jahr 2016 noch nicht beantragt haben, haben Sie nur noch wenige Wochen um Ihre Rechnungen uns zu übermitteln. Die letzten Anträge für das Jahr 2016 müssen vor dem 30. September bei den Finanzbehörden eingereicht werden. Nach diesem Zeitpunkt wird die Mehrwertsteuer 2016 nicht mehr erstattungsfähig.

Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Juli 2017